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   BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22   

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https://dejure.org/2022,34218
BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22 (https://dejure.org/2022,34218)
BAG, Entscheidung vom 30.11.2022 - 5 AZR 27/22 (https://dejure.org/2022,34218)
BAG, Entscheidung vom 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 (https://dejure.org/2022,34218)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 TVG, § 125 BGB
    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Ermittlung des Rechtsnormcharakters einer tariflichen Protokollnotiz; Echte und unechte Rückwirkung von Rechtsnormen; Zulässigkeit einer Tarifnorm mit unechter Rückwirkung

  • rewis.io

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen

  • Betriebs-Berater

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Haustarifverträgen; Rückwirkungsverbot - Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen

  • rechtsportal.de

    Auslegung von Haustarifverträgen; Rückwirkungsverbot - Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unechte Rückwirkung von Tarifverträgen

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1133
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist allerdings durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt; es gelten insoweit die gleichen Regelungen wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 23 mwN) .

    Das ist der Fall, wenn belastende Rechtsfolgen erst nach ihrem Inkrafttreten eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits "ins Werk gesetzten" Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung", vgl. BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 ua. - Rn. 55, BVerfGE 127, 1; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 24 mwN) .

    Vielmehr müssen besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 ua. - Rn. 57, BVerfGE 127, 1; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 25) .

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    Das ist der Fall, wenn belastende Rechtsfolgen erst nach ihrem Inkrafttreten eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits "ins Werk gesetzten" Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung", vgl. BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 ua. - Rn. 55, BVerfGE 127, 1; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 24 mwN) .

    Vielmehr müssen besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 ua. - Rn. 57, BVerfGE 127, 1; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 25) .

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn sie in einen abgeschlossenen Sachverhalt nachträglich eingreift (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 38; 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 42 ff., BAGE 147, 373) .

    Der zu beachtende Vertrauensschutz geht somit nicht so weit, den normunterworfenen Personenkreis vor Enttäuschungen zu bewahren (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 40) .

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    In der Protokollnotiz kommt auch der Normsetzungswille der Tarifvertragsparteien hinreichend deutlich zum Ausdruck (vgl. dazu BAG 23. September 2020 - 5 AZR 367/19 - Rn. 19; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn sie in einen abgeschlossenen Sachverhalt nachträglich eingreift (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 38; 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 42 ff., BAGE 147, 373) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    Nach den für die Auslegung von Tarifverträgen anzuwendenden allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (vgl. hierzu st. Rspr. BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 35 mwN, BAGE 164, 326) führt dies zum Wegfall des Anspruchs auf Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste.
  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    Die Auslegung der Protokollnotiz als normativer Teil des Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG 21. März 2018 - 5 AZR 862/16 - Rn. 26, BAGE 162, 144) .
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 367/19

    Arbeitszeitkonto - Zeitgutschrift

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    In der Protokollnotiz kommt auch der Normsetzungswille der Tarifvertragsparteien hinreichend deutlich zum Ausdruck (vgl. dazu BAG 23. September 2020 - 5 AZR 367/19 - Rn. 19; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    Dies ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BAG 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 31, BAGE 170, 56) .
  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
    (3) Eine echte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 51, BAGE 142, 294) .
  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15

    Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich -

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 836/11

    Sicherung einer tariflichen Funktionszulage

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20

    Vorbehalt der nachträglichen Abänderung von tarifvertraglichen Regelungen;

  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 44/89

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis zur Umgruppierung eines Redakteurs

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 292/83

    Eingruppierung eines Redakteurs - Tarifliche Merkmale einer Bezirksausgabe -

  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    Die Tarifvertragsparteien können nicht nur für das Inkrafttreten von Tarifverträgen insgesamt eine aufschiebende Bedingung vereinbaren (etwa BAG 15. November 2022 - 3 AZR 457/21 - Rn. 35; 24. März 2021 - 10 AZR 196/19 - Rn. 24) , sondern auch die Geltung einzelner Regelungen von einer solchen abhängig machen (etwa BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 39, 42, 51, BAGE 148, 139; zu einer auflösenden Bedingung sh. BAG 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 27) .

    Die Arbeitgeberin erhält die Möglichkeit, statt einer durch die Gewerkschaft geforderten - und von der Arbeitgeberin nicht gewünschten - Entgelterhöhung eine andere Leistung zu erbringen, für die die Gewerkschaft bereit ist, von ihrer Forderung Abstand zu nehmen (sh. auch die Fallgestaltung einer auflösenden Bedingung BAG 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 27 mit Rn. 4) .

  • BAG, 28.06.2023 - 5 AZR 9/23

    Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt

    Die Berufungsbegründung setzt sich mit den ausführlichen Erwägungen des Arbeitsgerichts zu den Fragen der (unechten) Rückwirkung des TV Corona-Krise und des Vertrauensschutzes nicht auseinander (vgl. hierzu - auch bei normativer Geltung eines Tarifvertrags - BAG 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 47 ff.) .
  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    Die Tarifvertragsparteien können nicht nur für das Inkrafttreten von Tarifverträgen insgesamt eine aufschiebende Bedingung vereinbaren (etwa BAG 15. November 2022 - 3 AZR 457/21 - Rn. 35; 24. März 2021 - 10 AZR 196/19 - Rn. 24) , sondern auch die Geltung einzelner Regelungen von einer solchen abhängig machen (etwa BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 39, 42, 51, BAGE 148, 139; zu einer auflösenden Bedingung sh. BAG 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 27) .

    Die Arbeitgeberin erhält die Möglichkeit, statt einer durch die Gewerkschaft geforderten - und von der Arbeitgeberin nicht gewünschten - Entgelterhöhung eine andere Leistung zu erbringen, für die die Gewerkschaft bereit ist, von ihrer Forderung Abstand zu nehmen (sh. auch die Fallgestaltung einer auflösenden Bedingung BAG 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 27 mit Rn. 4) .

  • LAG München, 19.10.2022 - 10 Sa 115/22

    Keine tarifvertraglichen Zahlungsansprüche auf Vergütung nicht abgerufener

    Das LAG Düsseldorf hat in seiner in einem Parallelfall getroffenen Entscheidung vom 26.08.2021, 8 Sa 505/20 (Revision anhängig beim BAG 5 AZR 27/22, Verhandlungstermin 30.11.2022) unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des BAG überzeugend ausgeführt, dass die Auslegung der Protokollnotiz vom 05.03.2021 ergibt, dass damit die streitgegenständlichen Ansprüche gegenstandslos geworden sind und dass der Wirksamkeit dieser Vereinbarung keine unzulässige Rückwirkung zum Nachteil der normunterworfenen Arbeitnehmer entgegensteht.

    Dem Rechtsstreit kommt wegen der in Frage stehenden tariflichen Ansprüche und bislang nicht geklärter Rechtsfragen, die u.a. bereits im Verfahren 5 AZR 27/22 beim BAG anhängig sind, bis zu ihrer Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu, sodass die Revision zum Bundesarbeitsgericht gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zugelassen wird.

  • LAG München, 19.10.2022 - 10 Sa 122/22

    Tarifauslegung - Auswirkungen des Flugverbots für Boing 737 Max 8

    Das LAG Düsseldorf hat in seiner in einem Parallelfall getroffenen Entscheidung vom 26.08.2021, 8 Sa 505/20 (Revision anhängig beim BAG 5 AZR 27/22, Verhandlungstermin 30.11.2022) unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des BAG überzeugend ausgeführt, dass die Auslegung der Protokollnotiz vom 05.03.2021 ergibt, dass damit die streitgegenständlichen Ansprüche gegenstandslos geworden sind und dass der Wirksamkeit dieser Vereinbarung keine unzulässige Rückwirkung zum Nachteil der normunterworfenen Arbeitnehmer entgegensteht.

    Dem Rechtsstreit kommt wegen der in Frage stehenden tariflichen Ansprüche und bislang nicht geklärter Rechtsfragen, die u.a. bereits im Verfahren 5 AZR 27/22 beim BAG anhängig sind, bis zu ihrer Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu, sodass die Revision zum Bundesarbeitsgericht gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zugelassen wird.

  • LAG München, 19.10.2022 - 10 Sa 121/22

    Keine tarifvertraglichen Zahlungsansprüche auf Vergütung nicht abgerufener

    Das LAG Düsseldorf hat in seiner in einem Parallelfall getroffenen Entscheidung vom 26.08.2021, 8 Sa 505/20 (Revision anhängig beim BAG 5 AZR 27/22, Verhandlungstermin 30.11.2022) unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des BAG überzeugend ausgeführt, dass die Auslegung der Protokollnotiz vom 05.03.2021 ergibt, dass damit die streitgegenständlichen Ansprüche gegenstandslos geworden sind und dass der Wirksamkeit dieser Vereinbarung keine unzulässige Rückwirkung zum Nachteil der normunterworfenen Arbeitnehmer entgegensteht.

    Dem Rechtsstreit kommt wegen der in Frage stehenden tariflichen Ansprüche und bislang nicht geklärter Rechtsfragen, die u.a. bereits im Verfahren 5 AZR 27/22 beim BAG anhängig sind, bis zu ihrer Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu, sodass die Revision zum Bundesarbeitsgericht gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zugelassen wird.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2023 - 7 Sa 211/22

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Corona-Test

    Er belastet die Grundrechtsträger auch nicht in unzumutbarer Weise; insbesondere ist er unter Berücksichtigung der damit verfolgten Ziele nicht unverhältnismäßig im engeren Sinn (vgl. BAG 01.06.2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 38; vgl. auch BVerfG 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 123 ff., juris zu §§ 20a, 22a IfSG).
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 24/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

    Einzelfallentscheidungen zu Ansprüchen eines Flugkapitäns aus einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiter des Cockpitpersonals in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 16.08.2021 - 8 Sa 505/20 - (Revision BAG 5 AZR 27/22).
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 374/22

    Abänderung; Rückwirkung; Standby-Dienst; lineare Gehaltserhöhung; Protokollnotiz;

    Einzelfallentscheidungen zu Ansprüchen eines Flugkapitäns aus einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiter des Cockpitpersonals in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 16.08.2021 - 8 Sa 505/20 - (Revision BAG 5 AZR 27/22).
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 27/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

    Einzelfallentscheidungen zu Ansprüchen eines Flugkapitäns aus einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiter des Cockpitpersonals in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 16.08.2021 - 8 Sa 505/20 - (Revision BAG 5 AZR 27/22).
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 191/22

    Abänderung; Rückwirkung; Standby-Dienst; lineare Gehaltserhöhung; Protokollnotiz;

  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 25/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 26/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

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